S c h w e t l i c k Bauträger GmbH
S c h w e t l i c k Bauträger GmbH
Im Albersbach 64 b 77654 Offenburg
Mobil 0174 313 7947
Fon 0781 28419541 / Fax 0781 28419543
www.schwetlick-bautraeger.de
Ausschreibungsgrundlage für Projekte der Schwetlick Bauträger GmbH
Stand: 06/2016
Die Bauleistung wird nach dem Standard des BGB geschuldet mit einer Gewährleistungszeit von fünf Jahren auf den Bauteil und drei Jahren auf die Ausstattung.
Rohbauunternehmen entnehmen Ihren Leistungsteil aus der Baubeschreibung.
Der Generalauftrag wird mit der beiliegenden Funktionalbaubeschreibung und anderen Ausschreibungsgrundlagen als Gesamtpreisvergabe mit Festpreisgarantie vergeben. Nachträge sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Bauherr will von den vorliegenden Grundlagen grundsätzlich abweichende Realisierung betreiben.
Dem Bauherrn bleibt es unbenommen, die Einrichtung der Projekte eigenständig außerhalb der Bauverträge zu vergeben.
Hierfür sind die Preise separat auszuweisen als Davonpreise.
Der Auftraggeber legt in Zusammenarbeit mit dem GU zu seinen Kosten die Baugenehmigung ohne Statik vor.
Bei den Vergaben sind die Wartungsverträge, die zwingend für die Gewährleistung vergeben werden müssen, mit dem Betreiber der Projekte abzugleichen und abzustimmen.
Die Bauschlussabnahme ist mit dem Bauherrn und dem Betreiber durchzuführen und erst mit der mängelfreien Betreiberabnahme ist eine vollständige Gesamtabnahme möglich. Subunternehmerleistungen gelten ebenfalls erst mit der Schlussabnahme als abgenommen.
Die Leistung bezieht sich auf die „löffelfertige „ Lieferung des Gebäudes mit Außenanlagen einschließlich aller notwendigen Einbindungen an das öffentliche und private Netz der Versorger und der Verkehrsanbindung.
Es wird der Stand der Technik als Lieferungsgrundlage festgelegt.
Die Richtlinien der KFW 70 sind Basis für die zu erreichenden Wärmedämmung in der Bauausführung und sind einzuhalten.
Gleiches gilt für alle gesetzlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gelten.
Es wird eine gleichhohe Vertragserfüllungsbürgschaft durch den Generalauftragsnehmer gestellt, wie die Zahlungsbürgschaft gewünscht wird. 30 Prozent des Auftragswertes sind mindestens anzusetzen.
Die Zahlung nach Baufortschritt erfolgt entsprechend eines vorzuschlagenden Zahlungsplanes, der mit dem Angebot mit abzugeben ist.
Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass ihm die Örtlichkeiten bekannt sind und er alle Kosten, die sich durch die Bautätigkeit ergeben, eingepreist hat.
Alle gängigen Erklärungen der Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung, Umsatzsteuerbereiche und ähnlichem sind dem Preisangebot beizufügen.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Udo Schwetlick